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Anwalt Zürich HandlelsrechtSuchen Sie einen Anwalt für Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht in Zürich?

Suchen Sie einen ausgezeichneten Anwalt für Handelsrecht in Zürich?
Ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht berät und unterstütz Mandanten in sämtlichen handelsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rechtsbelangen. Was aber umfasst die Arbeit eines Handlesrechtsanwalts in
der Praxis oder anders gefragt, was ist der Aufgabenbereich oder der Kompetenzbereich eines Spezialisten im Wirtschaftsrecht? Im Grundlegenden geht es vorwiegend um die handelsrechtichen Problemstellungen, welche im Zusammenhang
mit Verträgen stehen. Die Redaktion, die Überprüfung und die Korrektur bereits bestehender Verträge ist hier wichtig. Das Vertragsrecht ist einerseits national durch das Obligationenrecht bestimmt, andererseits aber gibt
es auch internationale oder binationale Verträge oder Vertragsbestimmungen. Die Abfassung von Verträgen zwischen Gesellschaftern, Aktionären, Unternehmen oder Privatpersonen kann und sollte auf jeden Fall anwaltlich
unterstütz werden. Auch Notariate werden dazu benötigt. Die Beratung und Vertretung von Gesellschaften sollte nur ein Experte vornehmen. Das Gesellschaftsrecht, das Handelsrecht, das Wirtschaftsrecht und übergeordnet auch das Vertrasrecht
sind die Grundlage hierfür. Eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Kommanditgesellschaft, ein Verein, ein Kollektivgesellschaft, ein Einzelunternehmen u.v.m. sind Gesellschaftsformen, diese Gesellschaften
sollten mit handels-, wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichem Fachwissen oder Fachkompetenz beraten werden. Auch beim kaufmännischen Geschäftsverkehr von Firmen ist das Handelsrecht dazu da, Regeln und Normen über die Tätigkeit und
Organisation von Unternehmen zu definieren. Ein spezialsierter Anwalt für Handelsrecht ist bei einer Firmengründung hinzuzuziehen. Eine auf Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Handelsrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei bietet
Privatpersonen und Firmen Unterstütung bei der Firmengründung und anderen handelsrechtlichen Belangen wie die Gründung von Kapitalgesellschaften, z.B. die Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH oder auch die Gründung einer
Personengesellschaft wie z.B. die einereinfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft. Ausserdem ist bei der Gründung eines Vereins, einer Stiftung oder einer Genossenschaft Expertenwissen notwendig. Ein Anwalt
für Handelsrecht kann untestützen bei der Erstellung eines Businessplans, bei der Vorbereitung der Gründungsunterlagen, bei der Anmeldung der Mehrwertsteuer. Auch die Übernahme des Rechtsdienstes sollte in jedem Fall von einem Anwalt
für Wirtschafts und Vertragsrecht gemacht werden. Die Durchführung der Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung sowie die Gewährung von Unternehmensdomizielen, sowie die Prüfung von kommerziellen Verträgen wie Kaufverträgen, Vertriebs-
verträgen, Werkverträgen oder Dienstleistungsverträgen oder auch Aktionärbindungsverträgen muss von einem Handelsrechtsspezialisten unterstützt werden. zur Webseite